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Claudia Bigos und die Pianistin Rosa Maria (Foto: Marie Awadis) |
Emilie Mayer (1812-1883), der „weibliche Beethoven“, konnte durch eine Erbschaft sich ganz der Komposition widmen, schuf ein großes Werk mit Klavier- und Kammermusik sowie 8 Sinfonien und eine Faust Ouvertüre. Sie war gut im Berliner gesellschaftlichen Leben etabliert, und ihre Werke wurden europaweit aufgeführt. Bald geriet sie jedoch in Vergessenheit. Leider war Marcia A.Dur ein eher belangloses Stück und nicht dazu geeignet, für sich einzunehmen.
Mel Bonis (1858-1937) durfte auf Anraten Cesar Francks am Conservatoire studieren, musste aber das Studium abbrechen um auf Wunsch der Eltern zu heiraten. Der Spagat, zwischen einer Familie mit 5 Stiefkindern, drei eigenen ehelichen und einem in einer Pflegefamilie aufwachsenden unehelichen Kind und dem Komponieren gelang ihr, auch dank des gut situierten Ehemannes, recht gut: so konnte sie viele ihrer Werke verlegen und die musikpädagogischen Werke warfen auch Gewinn ab. Aus den berühmten „Legendes des femmes“ war Salomé zu hören, mit den sehr tiefen Bässen und der sehr hohen Oberstimme ein ausdrucksstarkes Werk!
Amy Marcy Beach (1867-1944) galt als Wunderkind, das mit 16 mit Moscheles Klavierkonzert debütierte und die erste amerikanische Sinfonie schrieb. Bekannt wurde sie als musikalische Vertreterin auf der Weltausstellung 1893 in Chicago. Das Stück Morgendrossel faszinierte im spätromantischen Stil: Vogelgezwitscher über Quinten.
Lili Boulanger (1893-1918) - vielleicht die bekannteste unter den Frauen, einerseits familiär privilegiert und gefördert, andererseits durch Krankheit beeinträchigt. Auf einen Schlag berühmt wurde sie, nachdem sie den legendären Rom-Preis gewonnen hatte. Die Stücke D‘un vieux jardin, D’un jardin clair und Cortege wechseln auf spannende Weise zwischen avantgardistischen, impressionistischen und französisch spätromantischen Momenten.
Galina Ustvolskaja (1919-2006) lernte und lehrte am St.Petersburger Konservatorium und wurde von ihrem Lehrer Schostakowitsch mehr geschätzt als sie ihn schätzte! Ihr Stil ist vollkommen ungewöhnlich: karg, fast schroff, sie kommt mit sehr wenig Tönen aus, aber die Spannung zwischen diesen Tönen ist atemberaubend! Die Preludes waren in diesem Sinne packend und machten Lust, sich mehr mit dieser Komponistin auseinander zu setzen!
Barbara Heller (1936) Die Pianistin und Komponistin mit großem Engagement für Neue Musik (zeitweise im Vorstand des Darmstädter Institutes für Neue Musik und Musikerziehung) und für Komponistinnen (Serie Frauen komponieren) hat einen eigenen, sehr modernen Stil: ihr sind die Intervalle wichtig, jedem wird eine Farbe zugeordnet, die Quinte z. b. ist gelb, ihre Werke beinhalten auch improvisatorische Elemente, teils notiert sie graphisch. Die Klaviersonatine, aus dem Jahr 2010, atonal und quartenbasiert, war ein Beispiel, wie schön Neue Musik in einer alten Form klingen kann!
Als Pianistin bestach Maria Rosa Günter durch transparentes, lebendiges und jedem Stil vollkommen gerecht werdendes Spiel.
Die zahlreich erschienen Zuhörerinnen und Zuhörer fühlten sich reich beschenkt!
◾ Friederike Leithner
Hannover. In einer außerordentlichen Delegiertenversammlung hat sich der DTKV Niedersachsen am 22.04.2023 eine neue Satzung gegeben. Die Vorbereitungen dazu liefen seit anderthalb Jahren unter der Federführung der 2. Vorsitzenden Paula Fuchs und des Schriftführers Ulrich Roscher unter Beratung durch einen Fachanwalt für Vereinsrecht. Mehrfach wurden Konzepte und Vorfassungen des Satzungstextes in den unterschiedlichen Gremien des Landesverbandes diskutiert. Dass das alles einen erheblichen zeitlichen und auch finanziellen Aufwand bedeutete, wird man nachvollziehen können.
Entsprechend groß war die Freude bei allen Beteiligten, als es am 22.04. nach über vierstündiger Sitzung und der Abarbeitung einer langen Liste von Änderungsanträgen endlich zur Hauptabstimmung über den kompletten Satzungstext kam, und diese auch noch einstimmig ausfiel. Die sorgfältige Abstimmungsarbeit im Vorfeld hatte sich also gelohnt.
Vergleicht man die neue Satzung mit der alten, so wird einem in erster Linie die neudefinierte Rolle der Bezirke ins Auge fallen. Die bisherige Fassung ging davon aus, dass in jedem der sieben Bezirke des Landesverbandes ein reges Vereinsleben herrscht, gut besuchte Mitgliederversammlungen einen jeweils vierköpfigen Bezirksvorstand wählen und dessen Vorsitzende deren Anregungen energisch im Landesvorstand vortragen. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat aber gezeigt, dass dieses betont föderale Konzept kaum noch funktioniert.
Zu gering ist die Bereitschaft der Mitglieder vor Ort, sich für ihren Verband zu engagieren. Kaum einer der Bezirke weist noch einen vollbesetzten Vorstand auf, und wenn, dann nur in Personalunion mit einem Amt im Landesvorstand, was auch nicht gerade dem Sinn eines föderalen Konzeptes entspricht.
Die neue Satzung versucht, dieser Realität Rechnung zu tragen. An die Stelle der von der Basis gewählten Bezirksvorsitzenden treten nun Obleute, die vom Landesvorstand eingesetzt werden und nach seinen Maßgaben arbeiten. Wer hierin einen Verlust von demokratischer Qualität erblickt, geht nicht völlig fehl. Es wurde jedoch ein Ausgleich dadurch geschaffen, dass mit dem Bezirksbegehren ein völlig neues Instrument eingeführt wurde und dass es in Zukunft keine Delegierten der Bezirke mehr gibt, sondern jedes Mitglied einzeln stimmberechtigt an der jährlichen Hauptversammlung teilnehmen kann. Das Internet macht's möglich. Und wodurch haben wir das gelernt? Fast hätte ich geschrieben: Corona sei Dank.
Nach diversen Übergangsarbeiten, die noch zu erledigen sind, soll die neue Satzung am 01.01.2024 in Kraft treten. Hoffen wir, dass Mitglieder und Vorstand sich in ihrer täglichen Arbeit damit wohlfühlen und dass der Landesverband damit zu alter Stärke und neuem Schwung finden wird.
◾ Ulrich Roscher
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